Bei Listung, Prüfung oder Beschwerde kann eine E-Commerce-Plattform einen „Nachweis als Nicht-Medizinprodukt“ verlangen. Dieser Marktbegriff bezeichnet nicht immer ein einzelnes gesetzliches Dokument. Zuerst ist zu verstehen, was geprüft wird.
1. Konkrete Frage klären
Es kann um Name, Aussage, Kategorie, fehlende Lizenz oder eine Beschwerde gehen. Vollständige Mitteilung einholen und SKU, Modell, Seite sowie Verkaufszeit bestimmen. Nicht jedes Problem ist nur „ein fehlendes Zertifikat“.
2. Produktbezogenes Paket
- Unternehmens- und Herstelleridentität.
- Fotos und Identität des Verkaufsmodells.
- Anleitung und Ausgangsparameter.
- Klassifizierungsergebnis oder fachliche Statusbegründung.
- Prüf- und Qualitätsunterlagen.
- Zweck- und Werbeerklärung.
- Modellunterschiede und Versionskonsistenz.
3. Ergebnis muss zum SKU passen
Zusätzliches Handstück, höhere Stufe, geänderte App oder anderes Modell können das alte Ergebnis unbrauchbar machen. Jede auf der Seite beworbene Funktion ist mit der bewerteten Produktdefinition abzugleichen.
4. Widersprüchliche Werbung korrigieren
Behandlungs-, Reparatur-, Entzündungs-, Schmerz- oder Reha-Aussagen werden nicht durch Hochladen eines Ergebnisses geheilt. Auch Livestream, Fragen, Kundendienst und Händlermaterial prüfen.
5. Dauerhafte SKU-Akte
Für jedes SKU Modell, Ausgang, Anleitung, Prüfungen, Klassifizierungsbasis, Seitenversion und Prüfverlauf bereithalten. Neue Funktionen und Inhalte vor Veröffentlichung prüfen und Kommunikation aufbewahren.
Plattformanforderungen können sich ändern. Maßgeblich ist die konkrete Mitteilung und die Übereinstimmung mit dem real verkauften Produkt.