Hintergrund
Ein ausländischer Hersteller wollte ein Mikrostromgerät mit Impulsstrom, Elektrodenkontakt und Wellness-Zweck nach China einführen. Dafür war eine regulatorische Einordnung des Importprodukts erforderlich.
Regulatorische Herausforderungen
- Überschneidung mit neuromuskulärer Stimulation, Rehabilitation und Behandlung
- Unterschiedliche Sprach- und Regulierungslogik zwischen Auslandsunterlagen und China-Zweck
- Parameter, Software, Elektroden und Prüfnachweise mussten eine vollständige Evidenzkette bilden
Projektarbeit
Basic Law strukturierte Herstellerunterlagen, Vollmacht, Wirkprinzip, Parameter, Anwendung und Ergänzungsprüfungen und steuerte das NMPA-Klassifizierungsprojekt.
Erkenntnis
Eine ausländische Marktpositionierung kann nicht unverändert übernommen werden. Vor dem China-Eintritt sind eine China-spezifische Produktdefinition, Zweckbestimmung, Gebrauchsanweisung und Evidenzstruktur erforderlich.