Import und Export

Wie wird der regulatorische Weg vor dem Import eines Kosmetikgeräts nach China bestimmt?

Ein Importprojekt ist keine bloße Übersetzung der ausländischen Anleitung. Hersteller, chinesischer Bevollmächtigter und tatsächliche Verkaufsversion müssen dieselben überprüfbaren Produktfakten verwenden.

Bevor nach einem Zertifikat gefragt wird, müssen Funktionen, Parameter, Name und Anwendung der chinesischen Version feststehen. Eine CE-Kennzeichnung oder der Handelsstatus in einem anderen Markt ersetzt nicht die chinesische Bewertung.

1. Chinesische Version festlegen

Eine Marke kann je nach Land unterschiedliche Modelle, Handstücke, Software und Energiebereiche verwenden. Hersteller und chinesischer Partner sollten Gerät, Zubehör, Ausgänge, Software, Nutzer, Anwendungsszenario und chinesische Zweckbestimmung bestätigen. Eine chinesische Niedrigenergie-Beschreibung darf nicht einem importierten Gerät mit Behandlungsprogrammen widersprechen.

2. Ausländische Aussagen prüfen

Neben der Anleitung sind Website, Broschüren, Prüfberichte, Risikodokumente, Schulungsmaterial und Registrierungen anderer Märkte relevant. Behandlung, Rehabilitation, Entzündung, Gewebeumbau oder Arzneimittelzufuhr können die Bewertung beeinflussen.

3. Typische Unterlagen

  • Herstellernachweis und Vollmacht.
  • Modell- und Spezifikationszuordnung.
  • Originalanleitung und chinesische Übersetzung.
  • Wirkprinzip, Ausgänge und Software.
  • Bilder, Videos und Körperkontakt.
  • Chinesische Anleitung und Werbegrenzen.
  • Prüfungen und unterschriebene Herstellerunterlagen.

4. Mitwirkung des Herstellers

Verzögerungen entstehen durch fehlende Parameter, verweigerte Korrekturen, langsame Unterschriften oder unterschiedliche Auffassungen der Teams. Ein technischer Ansprechpartner sollte vor Projektbeginn feststehen.

5. Abbruchkriterien

Das Projekt sollte pausieren, wenn Kerndaten fehlen, die Serienversion nicht bestätigt werden kann, Angaben widersprüchlich sind oder Funktionen bewusst verborgen werden sollen.

Der chinesische Weg muss auf der realen Herstellerversion beruhen, nicht auf einer separaten Antragsversion.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Compliance-Information und ersetzt keine formale Bewertung eines konkreten Produkts. Vorschriften, Klassifikationskataloge, Leitlinien und Behördenpraxis können sich ändern; maßgeblich sind die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Regeln, das tatsächliche Produkt und formale Dokumente.
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